ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
DER K.&.F Holzmanufaktur Gmbh. Mühlenweg 1 A-4931 Mettmach
1. Wir liefern, ausgenommen an Konsumenten, nur zu den allgemeinen Vertragsbedingungen.
Alle Aufträge werden nur aufgrund der nachstehenden Vertragsbedingungen angenommen und ausgeführt und verpflichten wir uns als Auftragnehmer nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Abweichende Abreden mit Vertretern oder telefonische Zusagen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden.
2. Unsere Angebote sind frei bleibend. Die Preise verstehen sich netto in Euro. Maßgebend für die Berechnung sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Die Preise gelten ab Lager Mettmach. Im Preis enthalten sind die speditionsfähige Verpackung und die speditionsübliche Verladung der Ware.
3. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bei der ersten Lieferung muss der Rechnungsbetrag Zug um Zug gegen Auslieferung der Ware bezahlt werden. Bei weiteren Aufträgen und Folgeaufträgen hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto nach Ausstellung der Faktura zu erfolgen.
4. Bei Verkäufen nach Muster wird lediglich eine fachgemäße Probe gewährleistet. Wir übernehmen keine Haftung für Mängel und Schäden, die aufgrund der Beschaffenheit der Ware entstehen können, ausgenommen für grobes Verschulden. Bei Waren, die aus dem Abbau ehemaliger Gebäude oder von baulichen Anlagen stammen, sind Farbunterschiede typisch. Wenn es sich bei der gelieferten Ware um Altholz handelt, das bereits längere Zeit vorher als Baustoff in Gebrauch war, übernehmen wir keine Gewährleistung für die Beständigkeit, Struktur, Farbunterschiede und sonstige Materialeigenschaften. Für Abweichungen bei Liefermengen und Ausmaß sowie Maßabweichungen in Dimension und Länge wird keine Haftung übernommen und entsteht dem Besteller hieraus kein Anspruch.
Bei verarbeiteten Materialien übernehmen wir keine Haftung für Mängel und Schäden, die durch Verarbeitung oder den Verkauf der mangelhaften Waren entstehen; insbesondere wird auch keine Haftung für etwaige Verunreinigungen, Ablagerungen oder Verstrahlungen von Material, das aus Altbaustoffen gewonnen wurde, übernommen. Reklamationen sind binnen 5 Werktagen nach Übernahme der Ware zu erheben. Bei Anerkennung einer Reklamation haben wir das Wahlrecht, ob eine Ersatzlieferung vorgenommen wird oder die Ware gegen Kaufpreisgutschrift zurückgenommen wird. Falls dies möglich und tunlich ist, kann auch eine Verbesserung durch uns erfolgen. Für den Fall, dass eine dieser gewählten Vorgangsweisen zum Tragen kommt, hat der Käufer die Transportkosten selbst zu tragen.
5. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen allfällig erhobener Reklamationen zurückzuhalten. Das im § 1170 ABGB normierte Recht, das Entgelt bis zur gehörigen Vertragserfüllung zurückzubehalten, wird abbedungen.
6. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 4931 Mettmach. Für Streitigkeiten wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 4910 Ried im Innkreis vereinbart. Es ist – auch bei Lieferung ins Ausland – stets Österreichisches Recht anzuwenden.